Leistungen
- Krankenpflege
gemäß § 37 Abs. 1 SGB V Grund- und Behandlungspflege, sowie hauswirtschaftliche Versorgung, wenn Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist, oder wenn sie durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt wird.
- Häusliche Pflege
gemäß §§198 RVO, 25 KVLG.
- Häusliche Krankenpflege
gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V Behandlungspflege zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung.
- Behindertenbetreuung
nach den Vorgaben von SGB XI, BSHG und als frei vereinbare Einzelleistung für Selbstzahler, sowie für Mitglieder von privaten Versicherungen.
- Dementenbetreuung
nach den Vorgeben von SGB XI, BSHG und als frei vereinbare Einzelleistung für Selbstzahler, sowie für Mitglieder von privaten Versicherungen.
- Pflege
nach den Vorgaben des §§ 36 und 39 SGB XI BSHG und als frei vereinbare Einzelleistung für Selbstzahler, sowie für Mitglieder von privaten Versicherungen.
- Hauswirtschaftliche Hilfen
nach den Vorgeben von SGB XI, BSHG und als frei vereinbare Einzelleistung für Selbstzahler, sowie für Mitglieder von privaten Versicherungen.
- Pflegebesuche
nach § 37 Abs.3 SGB XI zur Sicherung der Pflege bei Bezug von Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen.
- Begleit- und Betreuungsservice
nach BSHG und als frei vereinbare Einzelleistung für Selbstzahler, sowie für Mitglieder von privaten Versicherungen.
Ambulante Pflege
Selbstverständlich stellen wir Ihnen gerne, einen individuellen Pflegeplan zusammen.
Vereinbaren Sie hierfür ein kostenloses Erstgespräch.