• Krankenpflege

    gemäß § 37 Abs. 1 SGB V Grund- und Behandlungspflege, sowie hauswirtschaftliche Versorgung, wenn Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist, oder wenn sie durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt wird.

  • Häusliche Pflege

    gemäß §§198 RVO, 25 KVLG.

  • Häusliche Krankenpflege

    gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V Behandlungspflege zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung.

  • Behindertenbetreuung

    nach den Vorgaben von SGB XI, BSHG und als frei vereinbare Einzelleistung für Selbstzahler, sowie für Mitglieder von privaten Versicherungen.

  • Dementenbetreuung

    nach den Vorgeben von SGB XI, BSHG und als frei vereinbare Einzelleistung für Selbstzahler, sowie für Mitglieder von privaten Versicherungen.

  • Pflege

    nach den Vorgaben des §§ 36 und 39 SGB XI BSHG und als frei vereinbare Einzelleistung für Selbstzahler, sowie für Mitglieder von privaten Versicherungen.

  • Hauswirtschaftliche Hilfen

    nach den Vorgeben von SGB XI, BSHG und als frei vereinbare Einzelleistung für Selbstzahler, sowie für Mitglieder von privaten Versicherungen.

  • Pflegebesuche

    nach § 37 Abs.3 SGB XI zur Sicherung der Pflege bei Bezug von Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen.

  • Begleit- und Betreuungsservice

    nach BSHG und als frei vereinbare Einzelleistung für Selbstzahler, sowie für Mitglieder von privaten Versicherungen.

Ambulante Pflege

Selbstverständlich stellen wir Ihnen gerne, einen individuellen Pflegeplan zusammen.

Vereinbaren Sie hierfür ein kostenloses Erstgespräch.